wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.05.2010
VG 23 L 95.10 -

Verdacht der Gefährlichkeit reicht für Hundehaltungsverbot aus

Potenzielle Gefährdung der Allgemeinheit muss bei Unklarheit über Gefährlichkeit eines Hundes nicht in Kauf genommen werden

Besteht Streit darüber, ob ein Hund als gefährlich im Sinne des Berliner Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG) einzustufen ist, muss dessen Halter es im Einzelfall vorübergehend hinnehmen, dass ihm gegenüber Maßnahmen nach diesem Gesetz durchgesetzt werden. Die geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Behörde die in Bezug auf den Hund „Jürgen“ ergangene Maßnahme darauf gestützt, dass es sich bei dem Tier, das nach den Feststellungen der Amtstierärzte des Bezirksamtes eine Widerristhöhe von 42 cm hat, um einen Bullterrier handele; diese Hunderasse gilt nach dem HundeG als gefährlich. Dem hielt die Antragstellerin unter Vorlage eines eigenen Rassegutachtens entgegen, es handele sich bei „Jürgen“ um einen nach dem Gesetz nicht gefährlichen Miniatur-Bullterrier.

Beeinträchtigung für Tier und Halterin hat geringeres Gewicht als Schutz der Allgemeinheit

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin kann erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob „Jürgen“ trotz seiner Größe noch als Miniatur-Bullterrier anzusehen ist. Dafür kommt es darauf an, ob der Hund gegenüber einem (Standard-) Bullterrier eine geringere Knochenstärke und -substanz, eine phänotypisch etwas schrille Stimme, eine kleinere Kopfform oder einen kleineren Körperbau bzw. kleinere Pfoten aufweist. Bis dahin müsse die potenzielle Gefährdung der Allgemeinheit durch den Hund aber nicht in Kauf genommen werden; die mit der angeordneten Maßnahme verbundene Beeinträchtigung für Tier und Halterin hätten demgegenüber geringeres Gewicht. Nach dem HundeG dürfen gefährliche Hunde nur von Personen gehalten oder geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-23-L-9510_Verdacht-der-Gefaehrlichkeit-reicht-fuer-Hundehaltungsverbot-aus.news9673.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9673 Dokument-Nr. 9673

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.