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Einem Kraftfahrer, der nach zwei Trunkenheitsfahrten trotz Aufforderung kein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorlegt, kann die deutsche Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn diese in Frankreich erworben worden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein deutscher Staatsbürger, hatte seine deutsche
Die hiergegen nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz blieb ohne Erfolg. Die Führerscheinbehörde sei, so die Koblenzer Richter, zum
Im Falle des Klägers habe die Kreisverwaltung zu Recht die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt. Nach den fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften sei bei einer festgestellten Alkoholproblematik die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen, wenn der Betroffene wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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