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Ein Beamter, dem Altersteilzeit im so genannten "Blockmodell" bewilligt worden ist und der vor Eintritt in die Freistellungsphase seinen restlichen Erholungsurlaub krankheitsbedingt nicht mehr nehmen kann, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf dessen finanzielle Abgeltung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz jedoch ohne Erfolg. Die Koblenzer Richter entschieden, dass zwar ein europarechtlicher Anspruch auf Abgeltung von bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht genommenem Urlaub bestehe. Der
Zudem bestehe die Möglichkeit, das Teilzeit-Dienstverhältnis zu beenden und in den aktiven Dienst zurückzukehren. Überdies werde der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 17642
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