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Einer Ärztin, die im erheblichen Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten "Take-Home-Verschreibungen" verstoßen hatte, durfte untersagt werden, zukünftig am Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren.
Die Antragstellerin, eine Ärztin, die im Rahmen von Substitutionstherapien über sechs Jahre in mindestens 138 Fällen Patienten
Diese Verfügung begründete die Behörde damit, dass die Antragstellerin über viele Jahre
Durch das Verhalten der Antragstellerin bestehe eine dringende Gefahr für die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs, da sie in erheblichem Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten
Bei weiteren Patienten seien Anhaltspunkte dafür gegeben gewesen, dass sie neben dem Substitutionsmittel weitere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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