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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung rechtmäßig ist, wenn zuvor von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen eines Drogendelikts gegen Geldbuße eingestellt wurde. Der damit verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist gerechtfertigt, wenn durch die erkennungsdienstliche Behandlung die Aufklärung von Straftaten gefördert wird.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Kläger wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt worden war und sich bei einer Verkehrskontrolle ergeben hatte, dass er sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gesteuert hatte, geriet er im Oktober 2014 erneut in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Zeugen hatten beobachtet, wie der Kläger ein präpariertes Feuerzeug, in denen sich sechs Amphetamin-Tabletten befunden hatten, einer anderen Person in die Hand drückte. Die Staatsanwaltschaft stellte das daraufhin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitete Verfahren gegen die Zahlung einer
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Die Maßnahme, zu der die Abnahme von Fingerabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern und die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale gehörten, finde ihre Grundlage in den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Vorliegend habe die Staatsanwaltschaft gegen den Kläger wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 25459
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