wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.05.2008
5 K 1974/07.KO -

Erkennungsdienstliche Behandlung in Ermittlungsverfahren zulässig

Maßnahme der Gefahrenabwehr

Eine erkennungsdienstliche Behandlung kann rechtmäßig sein, wenn gegen einen Bürger ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft und angenommen werden kann, dass der Betroffene auch in Zukunft als Verdächtiger noch aufzuklärender Straftaten in Betracht kommt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Kläger, der im Westerwaldkreis lebt, ist in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er hat u.a. mehrere Vermögensdelikte begangen und wurde bereits im Jahr 2000 erkennungsdienstlich behandelt. Seit vergangenem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft erneut gegen ihn. Das Polizeipräsidium ordnete daraufhin an, dass der Kläger nochmals erkennungsdienstlich behandelt werde. Damit war der Kläger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die aber abgewiesen wurde.

Für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme genügt die Annahme, dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen künftige die Aufklärung von Straftaten fördern können

Die Anordnung einer weiteren erkennungsdienstlichen Behandlung sei gerechtfertigt, so die Richter. Es komme dabei nicht darauf an, ob das derzeit noch laufende Ermittlungsverfahren zu einer Verurteilung des Klägers führen werde. Bei der verfügten erkennungsdienstlichen Behandlung handele es sich nämlich nicht um eine Bestrafung früherer Taten, sondern vielmehr um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Für die Anordnung einer solchen Maßnahme genüge es, wenn es hinreichend wahrscheinlich sei, dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen künftig die Aufklärung von Straftaten fördern könnten. Beim Kläger, der wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, bestehe die Gefahr, dass er weitere Straftaten begehe. Die Unterlagen könnten dabei helfen, ihn bei einem entsprechenden Verdacht zu überführen oder zu entlasten. Ferner sei die Maßnahme auch erforderlich. Die 2000 gefertigten Unterlagen seien aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr geeignet, eine zuverlässige Identifizierung zu ermöglichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/08 des VG Koblenz vom 28.05.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_5-K-197407KO_Erkennungsdienstliche-Behandlung-in-Ermittlungsverfahren-zulaessig~N6119

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6119 Dokument-Nr. 6119

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.