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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines jungen Manns abgelehnt, mit dem dieser seine Einstellung zur Ausbildung zum Bundespolizeibeamten erzwingen wollte.
Im zugrunde liegenden Streitfall befanden sich auf dem Computer des Stellenbewerbers ein Video sowie weitere Dokumente islamistischen Inhalts, die dieser unter seinem Profil in einem sozialen Internet-Netzwerk eingestellt hatte. Das Video enthielt eine Passage, wonach es eine größere Sünde sei, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Vor diesem Hintergrund lehnte die Bundespolizeiakademie seine Einstellung ab.
Damit war der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 23416
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