kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine durch den Landkreis verfügte tierschutzrechtliche Anordnung zur Wegnahme von Tieren, die nachweislich nicht artgerecht untergebracht und versorgt wurden rechtmäßig ist. Auch ein daraus resultierendes Tierhalterverbot ist nicht zu beanstanden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Hausdurchsuchung im Wohngebäude der Kläger wurden dort 55
Der beklagte Landkreis Mayen-Koblenz verfügte daraufhin die Wegnahme der Tiere und untersagte den Klägern die Haltung und Betreuung von Tieren jeglicher Art. Die Kläger erhoben nach erfolglosem Widerspruch Klage. Die Tierhalteverbote seien nach ihrer Auffassung unverhältnismäßig. Die Einschätzungen der Tierärztin seien unzutreffend oder überzogen. Ein tierschutzwidriges Verhalten könne man ihnen nicht anlasten.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Die gegen die Kläger ergangenen tierschutzrechtlichen Anordnungen seien rechtmäßig, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Beklagte habe die Wegnahme der Tiere zu Recht auf das Gutachten der beamteten Tierärztin gestützt. Deren Einschätzung werde durch die anlässlich der Hausdurchsuchung gefertigten Lichtbilder und Befunde der Tierärzte, die die Tiere anschließend untersucht hätten, gestützt. Das bloße Behaupten der Kläger, sie hätten die Tiere ordnungsgemäß gehalten, sei angesichts der aktenkundigen Beweislage ebenso wenig stichhaltig wie das reine Bestreiten der Richtigkeit der sachverständigen Stellungnahme.
Auch das Tierhalteverbot sei rechtens. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen könne das Halten und Betreuen von Tieren einer Person untersagt werden, die - wie die Kläger - den Tierhaltebestimmungen wiederholt oder grob zuwider gehandelt und dadurch den von ihr gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugeführt habe. Da die Kläger auch nach der Hausdurchsuchung und den getroffenen Anordnungen erneut Tiere in vergleichbaren Verhältnissen gehalten hätten, sei davon auszugehen, dass es weiterhin derartige Zuwiderhandlungen gebe. Diesen müsse mit dem Verbot entgegengewirkt werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_2-K-18717KO_Wegnahme-von-Tieren-wegen-nicht-artgerechter-Unterbringung-und-Versorgung-rechtmaessig~N24487
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24487
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.