wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.07.2010
1 L 656/10.KO -

Wasserleitung der Stadtwerke darf vorerst in Privatgrundstück verbleiben

Entfernung der Wasserleitung könnte zur Gefährdung der Trinkwasserversorgung für Teilbereiche des Stadtgebiets führen

Der Eigentümer eines Grundstücks kann dazu verpflichtet sein, eine Wasserleitung der Stadtwerke, die in seinem Grundstück verläuft, zu dulden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich der Stadt Mayen. Über dieses verläuft unterirdisch seit etwa 30 Jahren eine Wasserleitung der Stadtwerke Mayen. Nachdem zwischen dem Antragsteller auf der einen Seite und der Stadt und den Stadtwerken auf der anderen Seite Streit darüber entstanden war, ob letztere nunmehr die Leitung entfernen müssen, verpflichtete der Landkreis Mayen-Koblenz als zuständige Wasserbehörde mit einer sofort vollziehbaren Verfügung den Antragsteller, die Wasserleitung auf seinem Grundstück zu dulden. Hiergegen erhob der Antragsteller Widerspruch und suchte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz um Eilrechtsschutz nach. Er machte im Wesentlichen geltend, dass er auf seinem Grundstück Basalt abbauen könne, die Wasserleitung dies jedoch behindere.

Grundstückseigentümer muss Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten

Sein Eilantrag hatte keinen Erfolg. Im Eilverfahren, so das Gericht, könne nicht abschließend beurteilt werden, ob die Duldungsverfügung rechtmäßig sei. Dies müsse vielmehr im Widerspruchs- und gegebenenfalls anschließenden Klageverfahren geklärt werden. Die deswegen vorzunehmende Interessenabwägung falle hier zu Gunsten der sofortigen Vollziehbarkeit der Duldungsverfügung aus. Andernfalls entfiele die Verpflichtung des Antragstellers, für die Dauer des Hauptsacheverfahrens den Verbleib der Wasserleitung in seinem Grundstück zu dulden. Eine Entfernung der Wasserleitung könne aber die Trinkwasserversorgung für einen Teilbereich des Stadtgebiets von Mayen gefährden. Dem Antragsteller sei es zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten, zumal er auch nicht vorgetragen habe, eine Steinausbeute schon vor Abschluss des Verfahrens ernsthaft ins Auge gefasst zu haben. Außerdem sei der Abbau aller Voraussicht nach aus Rechtsgründen nicht kurzfristig zu realisieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_1-L-65610KO_Wasserleitung-der-Stadtwerke-darf-vorerst-in-Privatgrundstueck-verbleiben.news9971.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9971 Dokument-Nr. 9971

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.