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Ein Kanal zur Abwasserbeseitigung, der als Provisorium an einer Grundstücksgrenze verlegt und später stillgelegt wurde, muss, nachdem an anderer Stelle ein neuer Abwasserkanal gelegt wurde, von der Verbandsgemeinde beseitigt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Verbandsgemeinde Vallendar muss einen vormals für die Abwasserbeseitigung genutzten Kanal, der im
Die Eheleute waren 1973 damit einverstanden, dass auf ihrem Wohngrundstück in einer Tiefe von zirka 1,8 m ein etwa 20 m langer Kanal entlang einer Grundstücksgrenze als Provisorium verlegt wurde. Zur Sicherung des Rechts wurde für die Ortsgemeinde Niederwerth eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im
Diese Klage hatte nunmehr Erfolg. Die Verbandsgemeinde, so das Gericht, habe den Kanal zu beseitigen. Grundsätzlich könne ein Eigentümer nach seinem Belieben mit seinem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/09 des VG Koblenz vom 06.05.2009
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Dokument-Nr. 7819
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