wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.05.2017
1 K 770/16.KO -

Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einzug des Jagdscheins nach Verurteilung wegen Nachstellens rechtmäßig

Erforderliche Zuverlässigkeit zum Besitz von Waffen nach Verurteilung zu Freiheitsstrafe nicht mehr gegeben

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Jäger nach einer Verurteilung wegen Nachstellens zu Recht die Waffenbesitzkarte widerrufen und der Jagdschein entzogen werden darf. Das Gericht verwies darauf, dass bei einer Person, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, unwiderlegbar die waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit vermutet wird.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Jäger, ist Inhaber einer Waffenbesitzkarte, in der eine halbautomatische Pistole, ein Revolver, drei Repetierbüchsen und eine Doppelflinte eingetragen sind. Er wurde wegen vorsätzlicher Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er zusammen mit einem Mittäter ein Ehepaar über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mit Telefonanrufen unter Verwendung eines "Lachsacks" auch in der Nacht terrorisiert hatte. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daraufhin widerrief der Landkreis Birkenfeld die waffenrechtlichen Erlaubnisse, zog den Jagdschein ein und verlangte ferner unter anderem die Rückgabe der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins. Nach Durchführung eines erfolglosen Widerspruchsverfahrens suchte der Kläger um Rechtsschutz nach.

Gericht verweist auf vermutbare fehlende notwendige Charakterstärke zum Umgang mit Waffen

Die Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz keinen Erfolg. Die dem Kläger erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse seien zu widerrufen und der Jagdschein zu entziehen gewesen. Es seien nachträglich Tatsachen eingetreten, die zur Versagung der Erlaubnis hätten führen müssen. Der Kläger besitze nämlich nicht mehr die zum Besitz von Waffen erforderliche Zuverlässigkeit, urteilte das Gericht. Werde eine Person wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, werde nach dem Gesetz ihre waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Urteils unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verurteilung gebe stets Anlass zur Befürchtung, dass einer Person die für den Umgang mit Waffen notwendige Charakterstärke fehle. Überdies zeuge die Tatbegehung durch den Kläger von einer besonderen Rücksichtslosigkeit und fehlendem Verantwortungsgefühl gegenüber den Opfern. Es liege auf der Hand, dass dem Kläger keine Waffen anvertraut werden könnten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_1-K-77016KO_Widerruf-der-Waffenbesitzkarte-und-Einzug-des-Jagdscheins-nach-Verurteilung-wegen-Nachstellens-rechtmaessig~N24317

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24317 Dokument-Nr. 24317

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.