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Gespendete Gelder an eine Gemeinde, z.B. nach einer Hochwasserkatastrophe, stellen öffentliche Mittel dar, die die Gemeinde entsprechend dem vorgegebenen Zweck der Spende einsetzen muss. Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben einer Kommune gehört grundsätzlich auch die Organisation von Hilfeleistungen aller Art für Einwohner, die von einer Umweltkatastrophe betroffen sind. Über die Kriterien zur Verteilung der Spenden hat die Gemeinde zu entscheiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 3. Juli 2010 kam es im Ortsteil Nierendorf der
In der Folgezeit wurden Gelder an die Betroffenen der
Die Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Erfolg. Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben einer Kommune gehöre grundsätzlich auch die Organisation von Hilfsleistungen aller Art für Einwohner, die von einer Umweltkatastrophe betroffen seien. In einem solchen Fall werde die
Statt diesem Gremium hätte sich mit dieser Angelegenheit aber ebenso der Rat der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 15121
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