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Das Verwaltungsgericht Kassel hat den Eilantrag der Anmelderin der Versammlung und des Aufzuges "Für Frieden, Freiheit, Menschenrechte und für eine geschlossene Gesellschaft" gegen eine Verbotsverfügung der Stadt Kassel abgelehnt.
Die Versammlung mit ca. 3.000 Teilnehmern soll auf dem Rainer-Dierichs-Platz vor dem Hauptbahnhof in Kassel stattfinden. Ein Aufzug über die Kurfürstenstraße, Ständeplatz, Friedrich-Ebert-Straße, Querallee, Wilhelmshöher Allee, Fünffensterstraße, zurück zum Hauptbahnhof soll sich anschließen. Die Stadt Kassel verbot die Versammlung und den Aufzug mit Bescheid vom 20. Juli 2021. Hiergegen legte die Antragstellerin Widerspruch ein und stellte einen Eilantrag.
Das Verwaltungsgerichts lehnte diesen ab. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, die Antragsgegnerin habe eine hinreichend tragfähige Gefahrenprognose getroffen. Sie führe nicht nur auf Basis bloßer Vermutungen, sondern auf der Grundlage ausreichender Erkenntnisse zu Recht an, dass die Antragstellerin und die zu erwartenden Teilnehmer der sog. Querdenker-Bewegung angehörten. Die Antragsgegnerin stütze sich hierbei insbesondere auf eine umfangreiche Gefährdungslagenbewertung des Polizeipräsidiums Nordhessen und die Erfahrung mit vergleichbarenteilweise verbotenen Veranstaltungen am 20. März 2021, insbesondere im Zusammenhang mit Auflagenverstößen.
Die Kammer habe dabei durchaus in den Blick genommen, dass das Infektionsgeschehen weiter deutlich zurückgegangen ist. Deshalb sei ein
Offen gelassen hat das Gericht dabei, ob eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30596
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