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Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass der Werbeslogan "Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" auf den Wahlplakaten der NPD nicht eindeutig zu Willkürmaßnahmen gegen Roma und Sinti auffordert und daher nicht als Volksverhetzung einzustufen ist. Die Stadt Bad Hersfeld muss die NPD-Wahlplakate daher wieder in der Stadt aufhängen.
Lesetipp - refrago:
"Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" - mit diesem Slogan wirbt die
Dagegen wandte sich die
Nach Auffassung des Gerichts könnte man den Slogan allerdings auch so auslegen, dass staatliche Gelder eher der älteren Generation zukommen sollen als den genannten Volksgruppen. Und dies bedeute dann eben nicht zwangsläufig eine
Das Gericht sieht durchaus, dass Bürger mit dem Slogan der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
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Dokument-Nr. 16737
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