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Das Thüringer Oberlandesgericht hat als dritte und letzte Instanz ein Urteil bestätigt, mit dem der Spitzenkandidat der NPD für die Thüringer Landtagswahlen im August 2009 wegen Beleidigung eines CDU- Mitglieds zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Grund für den Streit war ein Wahlplakat, auf dem der CDU-Integrationsbeauftragte als "falscher Thüringer" bezeichnet wurde.
Lesetipp - refrago:
Der Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens war für ein Wahlplakat der
Das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt hatte den Angeklagten im Juli vergangenen Jahres zu einer
Das Thüringer Oberlandesgericht verwarf die Revision des Angeklagten. Der Beleidigungstatbestand sei erfüllt, da – so heißt es in den Beschlussgründen – „die Plakatdarstellung die Erklärung impliziere, dass der Geschädigte als Mensch mit dunkler Hautfarbe deswegen in Thüringen nichts zu suchen habe, also eine Äußerung, die ihm einen nicht vorhandenen Mangel an personalem Geltungswert nachsage“. Die Diffamierung des Geschädigten und nicht etwa die sachliche – im Wahlkampf legitime – politische Auseinandersetzung mit der CDU und deren Ausländerpolitik stünde im Vordergrund, weshalb sich der Angeklagte auch nicht auf eine Wahrnehmung berechtigter Interessen im Rahmen politischer Meinungsbildung berufen könne. Bei der Bewertung der „Verunglimpfung des Geschädigten, mit dem Ziel ihn wegen seiner Hautfarbe als Person zu entwerten“, hat der Senat auch die dem Wahlplakat vorangegangene Pressekampagne der
Der Beleidigungstatbestand ist im Strafgesetzbuch (StGB) in § 185 geregelt.
"Die
Der vom 1. Strafsenat hier verneinte besondere Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen ist in § 193 StGB geregelt.
"Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von Seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2011
Quelle: Thüringer Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 11954
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