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Eine Schülerin kann nicht verlangen in ihrem Realschul-Abschlusszeugnis bessere Noten attestiert zu bekommen, wenn angesichts auffälliger Übereinstimmungen zwischen den Prüfungsarbeiten und den Lösungshinweisen eine Täuschung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte eine
Gegen den Vater der
Mit ihrer Klage gegen das Land Hessen wollte die
Das Verwaltungsgericht Kassel folgte jedoch der Auffassung des Schulamtes. In seiner Entscheidung führt es aus, angesichts der in den Klausuren in den Fächern "Englisch", "Deutsch" und "Mathematik" festzustellenden markanten Übereinstimmungen mit den Lösungshinweisen für die Korrektoren müsse die
Die Tatsache, dass der Vater der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
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