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Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 17.04.2008
28 DK 1607/07 -

Lehrer wegen Kinderpornografie entlassen

Verbeamteter Lehrer aus dem Dienst entfernt

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat einen Lehrer aus dem Dienst entfernt. Der Lehrer war an einer Mittelpunktschule in Mittelhessen tätig. Er unterrichtete u.a. in den Fächern Physik und Informatik.

Das Amtsgericht Marburg verurteilte ihn am 26.2.2007 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 4000 €, weil er in der Zeit von Juni 2003 bis Januar 2006 mehr als 103 Dateien kinderpornografischen Inhalts auf seinen Homecomputern geladen und zum Teil von dort aus auch versandt hatte.

Daraufhin hat ihm das Hess. Kultusministerium vorläufig die Wahrnehmung seiner Lehrertätigkeit untersagt und angeordnet, dass seine Dienstbezüge zu 50 % einbehalten werden.

Mit einer am 12.11.2007 beim Verwaltungsgericht Kassel eingegangenen Klage hat das Kultusministerium sodann beantragt, den Lehrer aus dem Dienst zu entfernen.

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts hat diesem Antrag entsprochen. In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende der Kammer ausgeführt, dass der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen habe. Dadurch habe er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren. Ein solches Verhalten als Beamter allgemein und speziell als Lehrer belaste die Integrität und das Ansehen des Beamtentums dermaßen, dass seine Weiterverwendung - auch außerhalb des Lehrerberufs - für den Dienstherrn unzumutbar sei. Es komme deshalb auch nicht mehr darauf an, ob der Beamte durch eine Psychotherapie auf Dauer erfolgreich von seinen strafbaren sexuellen Neigungen ablassen werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/08 des VG Kassel vom 17.04.2008

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