wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2007
3 A 10296/07.OVG -

Lehrer zu Recht wegen Kinderpornografie entlassen

Erheblicher Charaktermangel rechtfertigt Dienstenthebung

Ein beamteter Lehrer, der sich über seinen privaten Computer Dateien mit kinderpornografischem Inhalt verschafft und per E-Mail an Dritte weitergeleitet hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der im Jahre 1972 geborene Beklagte steht als beamteter Lehrer im Dienst des klagenden Landes. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnräume konnten ein PC und zwei CD’s mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen ergaben, dass der Beklagte wenigstens 163 Bilddateien besaß, die den sexuellen Missbrauch von erheblich unter 14 Jahre alten Kindern zeigten. Darüber hinaus hatte er über bereits gelöschte Postfächer per E-Mail mindestens 245 kinderpornografische Bilder erhalten sowie zu Tauschzwecken 193 kinderpornografische Dateien versandt. Wegen der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften wurde der Beklagte deshalb zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60,-- € verurteilt. Daraufhin enthob ihn das Land Rheinland-Pfalz vorläufig des Dienstes, ordnete die Einbehaltung der Hälfte seiner Dienstbezüge an und reichte Klage auf Entfernung des Beklagten aus dem Dienst ein. Das Verwaltungsgericht gab dieser Klage statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Beklagten zurück.

Der Beklagte habe sich in einem Kreis von Internet-Benutzern befunden, die untereinander kinderpornografische Bilder ausgetauscht hätten. Ihm könne bereits wegen der hohen Zahl der bei ihm gefundenen Bilder und des Ergebnisses der strafrechtlichen Ermittlungen nicht geglaubt werden, der Inhalt der Anhänge der von ihm empfangenen und versandten E-Mails sowie der auf den CD's gespeicherten Dateien seien ihm nicht bekannt gewesen. Außerdem habe er die strafrechtliche Verurteilung akzeptiert.

Das Verhalten des Beklagten sei als schwere Dienstpflichtverletzung zu bewerten. Die Einhaltung der Vorschriften, die dem Schutz von Kindern dienten, gehöre zu den Kernpflichten eines Lehrers. Ein Verstoß hiergegen, insbesondere in dem hier festgestellten Ausmaß, offenbare einen erheblichen Charaktermangel. Milderungsgründe lägen nicht vor, da sich die intensive Teilnahme am "Markt" für Kinderpornografie nicht als einmalige persönlichkeitsfremde Gelegenheitstat darstelle. Das Dienstvergehen habe zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn geführt, so dass der Beklagte aus dem Dienst habe entfernt werden müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2007
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_3-A-1029607OVG_Lehrer-zu-Recht-wegen-Kinderpornografie-entlassen~N4575

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4575 Dokument-Nr. 4575

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.