wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 07.06.2005
6 K 1058/05 -

Radfahren nur bekleidet erlaubt - Gericht verbietet "Nacktradeln" am Weltnacktradeltag

Nacktes Fahrradfahren ist "grob ungehörig" und belästigt die Allgemeinheit

Das Landratsamt Rastatt hat die für den 11. Juni 2005 entlang des Rheins geplante „Nacktradel-Aktion“ zu Recht verboten, entschied die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einem heute bekannt gegebenen Beschluss. Mit der Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht den gegen das Land gerichteten Eilantrag des Veranstalters der Aktion aus Baden-Baden ab (Az.: 6 K 1058/05). Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht hiergegen die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu.

Der Antragsteller beabsichtigt, am Nachmittag des 11.06.2005 im Rahmen des Weltnacktradeltags zusammen mit maximal zwölf Teilnehmern nackt auf dem Rheindamm von Iffezheim bis zur Grenze des Landkreises Rastatt und wieder zurück zu radeln, um für die Nacktheit als „zweckdienliche und gesellschaftsfähige Kleidung und gegen das Verstecken von Körpern in blickdichten und gebührenpflichtigen Ghettos einzutreten.“ Das Landratsamt Rastatt verbot die angemeldete „Nacktradel-Aktion“ Anfang Mai mit sofortiger Wirkung. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein und wandte sich gleichzeitig mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht, um zu erreichen, dass die „Nacktradel-Aktion“ noch vor der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Widerspruch wie geplant durchgeführt werden kann.

Sein Antrag hatte jedoch keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die „Nacktradel-Aktion“ die Allgemeinheit belästige und daher zu Recht vom Landratsamt verboten worden sei.

In den Gründen heißt es, es widerspreche nach wie vor allgemein anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung, sich auf öffentlichen Straßen nackt zu zeigen. Zwar sei heutzutage die Einstellung zum Nacktbaden an Stränden und in Schwimmbädern gegenüber früheren Zeiten unbefangener und freier. Es verletze jedoch auch heute noch in besonderem Maße das Schamgefühl des größten Teils der Bevölkerung, an Orten, an denen niemand völlige Nacktheit erwarte, unfreiwillig nackten Menschen gegenüber zu stehen. Genau darum gehe es jedoch dem Veranstalter, der jedermann entlang des Rheins mit seiner Lebenseinstellung konfrontieren wolle. Die Möglichkeit der Betroffenen wegzuschauen, verhindere nicht, dass die geplante Aktion „grob ungehörig“ sei und daher eine Ordnungswidrigkeit darstelle, heißt es in dem Beschluss der 6. Kammer weiter. Unbeachtlich sei es auch, dass möglicherweise einige Bürger die Begegnung mit den unbekleideten Radlern billigend, gleichgültig oder sogar belustigt hinnehmen würden. Zwar dürfe nicht eine extreme Sexualmoral zum Maß aller Dinge erhoben werden, werde die Aktion aber von einer Mehrheit missbilligt, müssten die Interessen der Nacktradler zurücktreten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 07.06.2005

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Karlsruhe_6-K-105805_Radfahren-nur-bekleidet-erlaubt-Gericht-verbietet-Nacktradeln-am-Weltnacktradeltag.news580.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 580 Dokument-Nr. 580

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.