kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Dem Antrag des NPD-Landesverbands Baden-Württemberg auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Heidelberg ist stattgegeben. Die für den 03.10.2012 im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr in der Innenstadt von Heidelberg geplante Demonstration hat mit ihrem Thema „Deutschland einig Vaterland - In Gedenken an Kurfürst Otto von Bismarck“ einen zumindest indirekten Bezug zu nationalsozialistischem Gedankengut, was - auch durch den vorgesehenen Einsatz von Fahnen aus nicht mehr zu Deutschland gehörenden Gebieten - von demokratisch orientierten Gruppen als Provokation empfunden würde. Es sei zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit massiven Konflikten und Ausschreitungen zu rechnen, durch die Versammlungsteilnehmer und unbeteiligte Dritte verletzt werden könnten. Zum anderen würde es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Veranstaltung selbst beziehungsweise aus ihr heraus zu Straftaten wie Volksverhetzung und Verunglimpfung von Verfassungsorganen kommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Mit seinem gegen die Verbotsverfügung beim Verwaltungsgericht eingereichten Eilantrag hatte der NPD-Landesverband geltend gemacht, die strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verbot einer
Diese Auffassung hat auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe geteilt und hat ausgeführt:
Da die Versammlungsfreiheit, ähnlich wie die
Soweit die Stadt Heidelberg aus dem Motto der Veranstaltung „Deutschland einig Vaterland - In Gedenken an Kurfürst Otto von Bismarck“, dem vorgesehenen Einsatz von Fahnen aus den ehemaligen Ostgebieten und anderen Umständen herleite, dass gerade bei dem Thema der Rückführung der Ostgebiete die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut und damit die Verwirklichung von Straftatbeständen (z.B. Volksverhetzung) zu erwarten sei, fehle es für eine dahingehende Gefahrenprognose an hinreichend konkreten Anhaltspunkten. Von der Stadt befürchteten eventuell strafrechtlich relevanten Handlungen oder Äußerungen könne durch die Erteilung von Auflagen begegnet werden. Soweit die Stadt - gegen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Karlsruhe_4-K-236912_Erfolgreicher-Eilantrag-des-NPD-Landesverbands-Baden-Wuerttemberg-gegen-Versammlungsverbot-in-Heidelberg~N14320
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14320
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.