wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2011
3 K 388/11, 3 K 394/11 -

VG Karlsruhe: Versammlungsverbot anlässlich des CASTOR-Transports zulässig

Eilanträge gegen Allgemeinverfügung mit Versammlungsverbot am 15./16. Februar 2011 erfolglos

Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat zwei Eilanträge gegen das anlässlich des CASTOR-Transports angeordnete, zeitlich und räumlich beschränkte Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Karlsruhe mit einer am 11. Februar 2011 veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 8. Februar 2011 Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge anlässlich des CASTOR-Transports verboten. Das Verbot bezog sich auf einen näher bezeichneten Bereich von 50 m an beiden Seiten der Stadtbahnstrecke S1/S11 und der weiteren Transportstrecke im Gemeindegebiet für den Zeitraum 15. Februar 2011, 0 Uhr, bis zum 16. Februar 2011, 24 Uhr, längstens bis der Transport den Bereich verlassen hat.

Verwaltungsgericht: Verfügung aller Voraussicht nach rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte die hiergegen gerichteten Eilanträge mit der Begründung ab, die angegriffene Verfügung sei aller Voraussicht nach rechtmäßig.

Unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der Erfahrungen bei früheren CASTOR-Transporten zu erwarten

Die Prognose der Behörde, es werde bei der Durchführung einer Versammlung im räumlichen Geltungsbereich der Verfügung zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - insbesondere in Gestalt einer Gefahr für Leib und Leben sowie eines möglicherweise strafbewehrten Eingriffs in den Schienenverkehr - kommen, sei in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der Erfahrungen bei früheren CASTOR-Transporten voraussichtlich nicht zu beanstanden.

Allgemeinverfügung ermessensfehlerfrei und verhältnismäßig

Die Allgemeinverfügung sei auch aller Voraussicht nach hinreichend bestimmt und ermessensfehlerfrei, insbesondere verhältnismäßig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Karlsruhe_3-K-388113-K-39411_VG-Karlsruhe-Versammlungsverbot-anlaesslich-des-CASTOR-Transports-zulaessig.news11132.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11132 Dokument-Nr. 11132

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.