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Die Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Am 3./4. März 2001 fand an einem Bahnübergang im Landkreis Lüchow-Dannenberg die gegen den
Mit seiner
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Zwar kann sich der Landesgesetzgeber dafür entscheiden, den
Im Übrigen ging der Hinweis der Verwaltungsgerichte auf eine vorrangige Entscheidung des Amtsgerichts auch ins Leere. Der Rechtsweg zu den Amtsgerichten war nach der damals geltenden Landesnorm nur für den Fall eröffnet, dass die Freiheitsbeschränkung entweder länger als acht Stunden andauerte oder für die Feststellung ein „sonstiges berechtigtes Interesse“ bestand. Dass diese Voraussetzungen hier vorlagen, ist den angegriffenen Entscheidungen nicht zu entnehmen.
Schließlich kann der Verzicht auf die Inzidentprüfung der polizeilichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10153
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