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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in Teilzeit beschäftigte Lehrerin keinen Anspruch auf eine Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt hat.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich eine teilzeitbeschäftigte
Die Klägerin ist Studienrätin mit einem auf 13 Wochenstunden reduzierten Lehrdeputat. Für ihre Teilnahme an einer einwöchigen Studienfahrt erhielt sie auf ihren Antrag eine
Mit der hiergegen gerichteten Klage machte die Klägerin geltend, dass sie für die Dauer der Studienfahrt finanziell so gestellt werden wolle wie ein mit vollem Deputat (25 Wochenstunden) arbeitender
Dem ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht gefolgt und wies die Klage ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückforderung lägen vor, weil der Klägerin die
Es sei auch mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Klägerin nicht dieselbe
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27986
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