kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Auf Antrag des Auszubildenden oder seiner Eltern kann über die allgemeinen Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine solche Härte kann auch dann bestehen, wenn ein Elternteil infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen in der Verfügung über sein Einkommen derart beschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, es für den Lebensunterhalt des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit der Klage eines Studenten entsprochen.
Wie das Gericht in seinen Urteilsgründen ausgeführt hat, liegen die Voraussetzungen für eine unbillige Härte vor, wenn die Eltern oder ein Elternteil zwar ein die Freibeträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz übersteigendes Einkommen erzielten, der Einkommensbezieher aber in der Verfügung über das Einkommen oder einen Teil des Einkommens derart beschränkt sei, dass er nicht in der Lage sei, es für den Lebensunterhalt der Familie oder des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen. Dabei müsse der Einkommensbezieher aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen außerstande sein, den Eintritt der Verfügungsbeschränkung zu verhindern. Außerdem dürfe er keine anderen Mittel besitzen, deren Verwertung ihm zur Bestreitung des Lebensunterhalts anstelle des nicht verfügbaren Einkommens zumutbar wäre.
Der Vater des Klägers habe zwar durch die Verwertung seines Gewerbebetriebs im Rahmen des Insolvenzverfahrens steuerrechtlich relevante Einkünfte erzielt. Aufgrund der Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens habe er jedoch nicht über diese verfügen können. Auch habe der Vater des Klägers weder einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse besessen noch habe er tatsächlich Unterhaltszahlungen aus dieser erhalten. Andere Einkünfte, aus denen der Lebensunterhalt bestritten werden könnte, seien ebenfalls nicht ersichtlich.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 20.03.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Karlsruhe_10-K-109206_Bafoeg-Einkuenfte-koennen-zur-Vermeidung-einer-unbilligen-Haerte-anrechnungsfrei-bleiben~N5800
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5800
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.