wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.09.2023
3 A 3497/20 -

Keine Kostenübernahme für Privatschule durch Jugendhilfe bei fehlender Abdeckung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Keine ein­gliederungs­hilferechtlich geeignete Schule zur Vermittlung angemessener Schulbildung

Die Jugendhilfe ist nicht gemäß § 36 a SGB VIII zur Übernahme der Kosten einer Privatschule verpflichtet, wenn dort der sonderpädagogische Förderungsbedarf nicht abgedeckt ist. In diesem Fall liegt keine ein­gliederungs­hilferechtlich geeignet Schule zur Vermittlung einer angemessenen Schulbildung vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2018 wurde bei einem 9-jährigen Kind ein besonderer Förderbedarf festgestellt, da es an einer kombinierten Entwicklungsstörung und an ADHS litt. Der sonderpädagogische Förderbedarf konnte an der Regelgrundschule abgedeckt werden. Im Jahr 2020 wechselte das Kind auf Wunsch der Eltern auf eine Privatschule. Deren Kosten sollte die Jugendhilfe übernehmen. Diese weigerte sich aber mit dem Hinweis, dass der Förderbedarf an der privat-Schule nicht abgedeckt werden konnte. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Besuch der Privatschule

Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch der Privatschule nach § 36 a Abs. 3 SGB VIII besteht. Eine Schule, die nicht in der Lage ist, einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf abzudecken, könne von vornherein keine geeignete Schule sein, um einem Schüler eingliederungshilferechtlich eine angemessene Schulbildung zu vermitteln. Der Förderbedarf habe dagegen an der Regelschule verwirklicht werden können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Hannover_3-A-349720_Keine-Kostenuebernahme-fuer-Privatschule-durch-Jugendhilfe-bei-fehlender-Abdeckung-des-sonderpaedagogischen-Foerderbedarfs~N33375

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33375 Dokument-Nr. 33375

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.