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Eltern können einen Bescheid über Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf nicht mit dem Einwand angreifen, ihr Kind werde damit zum „Sonderschüler“ stigmatisiert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für den Sohn der Kläger, einen 8-jährigen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Der Staat sei grundsätzlich verpflichtet, schulische Einrichtungen bereitzuhalten, die auch solchen Schülern eine sachgerechte schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung ermöglichten. Nach dem Berliner Schulgesetz hätten daher Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass sie ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden könnten, einen Anspruch auf besondere Förderung. Die für den einzelnen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 10909
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