wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 22.01.2015
9 E 4775/14 -

Geplanter Bau einer Gemeinschafts­unter­kunft in Hamburg gestoppt

Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen in besonders geschütztem Wohngebiet unzulässig

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Anwohnern, die sich gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschafts­unter­kunft in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt an der Sophienterrasse gewendet haben, stattgegeben. Damit darf das Vorhaben vorläufig nicht weitergeführt werden.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Hamburg im Wesentlichen aus, dass die Antragsteller, deren Grundstücke in dem gleichen Baublock wie die geplante Einrichtung liegen, sich auf den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch berufen können. Der geltende Bebauungsplan weise das Gebiet als besonders geschütztes Wohngebiet aus. Bei der Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen in der vorgesehenen Art und Weise handele es sich nicht um eine Wohnnutzung im engeren Sinne, sondern um eine wohnähnliche Nutzung in einer sozialen Einrichtung. Für eine Wohnnutzung fehle es an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit und an der Freiwilligkeit des Aufenthalts. Eine Wohnnutzung setze ferner ein Mindestmaß an Intimität voraus. Hieran fehle es ebenfalls. Als Anlage für soziale Zwecke sei die geplante Einrichtung in dem behördlich genehmigten Umfang in einem besonders geschützten Wohngebiet unzulässig. Denn es handele sich nicht nur um eine kleine Anlage.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hamburg_9-E-477514_Geplanter-Bau-einer-Gemeinschaftsunterkunft-in-Hamburg-gestoppt.news20516.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20516 Dokument-Nr. 20516

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.