wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 05.09.2018
7 A 149/19 Hal und 7 A 55/17 HAL -

Eltern von Kindern mit Asperger Syndrom haben Anspruch auf Kostenübernahme für Begleitung der Kinder während einer Klassenfahrt

Betreuung stellt eine allein der Behinderung des Schülers geschuldete Begleitung und keine schulspezifische Verstärkung der allgemeinen Aufsicht dar

Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass Eltern von Kindern mit Asperger Syndrom Anspruch auf Kostenerstattung für die Begleitung der Kinder während einer Klassenfahrt haben.

Die beiden Schüler des zugrunde liegenden Falls - einer besuchte im Klagezeitraum die 3. Klasse einer Grundschule und der zweite die 9. Klasse eines Gymnasiums - leiden am Asperger Syndrom, einer Variante des Autismus, die zu Schwächen in der sozialen Interaktion und Kommunikation führt. Während der Schüler der 9. Klasse den Schulalltag ohne Schulbegleiter bewältigt, benötigt der Schüler der dritten Klasse eine Schulbegleitung.

Eltern beantragen Übernahme der Kosten für Begleitperson bei Klassenfahrt

Der Schüler der 9. Klasse nahm im Frühjahr 2016 im Rahmen des Französischunterrichts an einem Schüleraustausch mit der Partnerschule in Frankreich teil. Die Unterbringung erfolgte in Gastfamilien. Für den Drittklässler erfolgte eine Klassenfahrt in das Vogtland. In beiden Fällen beantragten die Eltern der Schüler die Übernahme der Kosten einer Begleitperson bei der Klassenfahrt, die durch die jeweiligen Mütter erfolgen sollte.

Beklagte verneint Absicherung schulischer Veranstaltungen über Nacht als Aufgaben der Eingliederungshilfe

Der Beklagte lehnte die Kostenerstattung mit der Begründung ab, für ein oder zwei Mal im Jahr stattfindende Schülerfreizeiten oder Klassenfahrten müsse ein etwaiger Bedarf an Integrationsbegleitung für den Schüler durch die elterliche Einstands- und Bestandspflicht gem. § 1618 a BGB erfüllt werden. Diese Absicherung schulischer Veranstaltungen über Nacht gehöre hingegen nicht zu den Aufgaben der Eingliederungshilfe.

Anspruch der Kläger darf nicht elterliche Beistandspflicht entgegen gehalten werden

Demgegenüber war das Verwaltungsgericht Halle der Ansicht, der Beklagte sei zur Übernahme der durch die Begleitung der jeweiligen Mütter entstandenen Kosten verpflichtet und führte zur Begründung aus, dass die Begleitung der Mutter zu einer Klassenfahrt die aus § 1618 a BGB folgende familiäre Beistandspflicht überdehne. Zwar seien innerfamiliäre Hilfemöglichkeiten zu nutzen. Um aber eine Diskriminierung von Familien mit behinderten Kindern zu vermeiden, sei die Pflichtgrenze dort zu ziehen, wo die Hilfe für das behinderte Kind über das Übliche und Typische bei der Erziehung und Betreuung eines nichtbehinderten Kindes hinausgehe. Dementsprechend dürfe dem Anspruch der Kläger nicht die elterliche Beistandspflicht entgegen gehalten werden. Die Begleitung eines Kindes zu einem mehrtägigen Schüleraustausch sei eine Hilfe, die über das hinausgehe, was üblicherweise bei der Erziehung und Betreuung eines nichtbehinderten Kindes erbracht werde. Sie erfolge, um den Schüler bei seinen behinderungsbedingten Schwierigkeiten zu unterstützen und diene damit der Integration des Klägers. Es handele sich also um eine allein der Behinderung des Schülers geschuldete Begleitung und hat keine schulspezifische Bedeutung, etwa durch die Verstärkung der allgemeinen Aufsicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Halle_7-A-14919-Hal-und-7-A-5517-HAL_Eltern-von-Kindern-mit-Asperger-Syndrom-haben-Anspruch-auf-Kostenuebernahme-fuer-Begleitung-der-Kinder-waehrend-einer-Klassenfahrt.news26554.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26554 Dokument-Nr. 26554

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.