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Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass sich die Verpflichtungserklärungen von Flüchtlingspaten, die für den Aufenthalt zu humanitären Zwecken bestimmt waren, auch auf den Zeitraum erstreckten, für den die Ausländer nach der Flüchtlingsanerkennung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erhalten.
Die sechs Kläger des zugrunde liegenden Falls hatten sich für mehrere Personen mit formularmäßigen Verpflichtungserklärungen gegenüber den Ausländerbehörden verpflichtet, für den Lebensunterhalt syrischer
Das
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung den Klagen jeweils nur zu einem geringen Teil stattgegeben, nämlich soweit das Job-Center auch die Kosten der Kranken- und
Das Verwaltungsgericht hat jedoch die Kostenanforderungen insoweit aufgehoben, soweit auch Kosten für die Kranken- und
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
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Dokument-Nr. 25900
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