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Ein Beamter hat Anspruch auf Zeitausgleich, wenn dieser als Vertreter zur Rufbereitschaft eingeteilt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Präsident des Amtsgerichts Gießen hatte einem Beamten, der sich als
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
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