wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 26.07.2019
1 L 2835/19.GI -

Fehlende Nutzungserlaubnis rechtfertigt auch noch nach mehr als 30 Jahren Nutzunguntersagung für bordellartigen Betrieb

Bordelle bzw. bordellartige Betriebe in allgemeinem Wohngebiet grundsätzlich unzulässig

Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass eine fehlende Nutzungserlaubnis auch noch nach mehr als 30 Jahren eine Nutzunguntersagung für einen bordellartigen Betrieb rechtfertigt.

Im zugrunde liegenden Verfahren war 1974 lediglich der Bau und die Nutzung eines Wohnhauses samt Schwimmhalle in einer Gemeinde im Landkreis Gießen genehmigt worden. Genutzt wird der Komplex jedoch seit mehr als 30 Jahren von den jeweiligen Erbbauberechtigten als bordellartiger Betrieb. Nachforschungen der Bauaufsichtsbehörde ergaben, dass für diese Art der Nutzung des Grundstücks, das in einem allgemeinen Wohngebiet liegt, eine Nutzungsgenehmigung nie erteilt worden war. Die Nutzung als bordellartiger Betrieb wurde daraufhin untersagt und die Vollziehung angedroht, falls der Betrieb nicht binnen sechs Monaten eingestellt wird.

Nutzung als bordellartiger Betrieb hätte ausdrücklicher Nutzungsgenehmigung bedurft

Das Verwaltungsgericht Gießen bestätigte dieses Vorgehen. Die erteilte Baugenehmigung für ein Wohnhaus erfasse nicht die Nutzung als bordellartiger Betrieb und hätte einer ausdrücklichen Nutzungsgenehmigung bedurft. Dass eine solche vorliege, habe die Antragstellerin nicht nachweisen könne. Auch materiell sei die Nutzung baurechtswidrig, da sie bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei. Bordelle bzw. bordellartige Betriebe, so das Verwaltungsgericht, seien nach der Rechtsprechung bereits in einem Mischgebiet mit der Wohnnutzung unvereinbar und somit erst recht in einem allgemeinen Wohngebiet.

Berufen auf Vertrauensschutz nicht möglich

Die Antragstellerin könne sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen. Die Verpflichtung und Berechtigung der Bauaufsichtsbehörde zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände könne nicht verwirkt werden. Die Behörde habe auch zu keinem Zeitpunkt zugesichert, gegen die Nutzung nicht einzuschreiten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Giessen_1-L-283519GI_Fehlende-Nutzungserlaubnis-rechtfertigt-auch-noch-nach-mehr-als-30-Jahren-Nutzunguntersagung-fuer-bordellartigen-Betrieb~N27783

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27783 Dokument-Nr. 27783

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.