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Apotheken dürfen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten keine Zugabe und Rabatte gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden und die Eilanträge der Apothekeninhaber damit abgelehnt.
Mehrere
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe verbot dies auf der Grundlage der für ihre Mitglieder verbindlichen Berufsordnung. Daraufhin erhoben die Apothekeninhaber Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und beantragten vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verbotsverfügungen. Diese Eilanträge lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ab.
Diese Zugaben verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen die Preisbindung des Arzneimittelgesetzes und das im August 2013 geänderte
Das Verwaltungsgericht geht nach vorläufiger Prüfung davon aus, dass diese gesetzliche Regelung nicht gegen Europarecht verstößt. Eine endgültige Prüfung dieser Frage hat sie jedoch dem noch anhängigen Hauptsacheverfahren vorbehalten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ ra-online
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