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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 13.12.2011
6 K 511/09 -

Kein BAföG-Anspruch für Studentin an nicht anerkannter privater Ausbildungsstätte mit international anerkanntem Bachelor-Abschluss

Bachelor-Studiengang kann weder als Inlands- noch als Auslandstudium gefördert werden

Absolviert eine Studentin ihr Studium an einer in Deutschland nicht anerkannten privaten Ausbildungsstätte, die einen international anerkannten Bachelor verleihen darf, hat sie hierbei keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Studentin einer privaten Ausbildungsstätte auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Ausbildungsstätte ist in Deutschland nicht als Hochschule anerkannt. Sie kooperiert aber mit einer außerhalb der EU gelegenen ausländischen Hochschule, die einen international anerkannten Bachelor verleihen darf und einen Teil ihrer Kurse in Deutschland an der privaten Ausbildungsstätte anbietet.

Kein BAföG-Anspruch bei nicht anerkannter Hochschule in Deutschland

Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass der von der Klägerin absolvierte Bachelor-Studiengang weder als Inlands- noch als Auslandstudium gefördert werden könne. Die Klägerin habe ihre Ausbildung tatsächlich vollständig im Inland durchgeführt, so dass es nicht um die Förderung eines Auslandsstudiums gehe. Für ihre Ausbildung im Inland könne kein BAföG gewährt werden, da die private Ausbildungsstätte keine staatlich anerkannte Hochschule sei und deshalb keinen Bachelor verleihen dürfe. Die ausländische Hochschule wiederum, bei der die Klägerin ebenfalls eingeschrieben sei, könne zwar einen Bachelor verleihen, habe aber keinen Sitz und nicht einmal eine Zweigniederlassung in Deutschland, so dass es sich nicht um eine Ausbildungsstätte im Inland handele.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online

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