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Die der "Stiftung Waldhaus" erteilten Baugenehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der waldpädagogischen Einrichtung und der ihr zugeordneten Holzwerkstatt "WaldHaus Freiburg" in der Wonnhaldestraße verletzen keine Nachbarrechte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein in der Stephanienstraße, etwa 170 m vom "WaldHaus" entfernt wohnender Nachbar gegen die Stadt Freiburg als Baugenehmigungsbehörde geklagt und die Aufhebung der Baugenehmigungen beantragt. Er sah sich unter anderem durch die im "WaldHaus" stattfindenden Hochzeits-, Geburtstags- und Partyveranstaltungen und Musikkonzerte sowie durch Aktionen von Schülern in der Holzwerkstatt in seiner Wohnruhe beeinträchtigt und war der Meinung, diese Nutzungen wären von den Baugenehmigungen umfasst.
Das Verwaltungsgericht Freiburg prüfte den konkreten Regelungsinhalt der
Da die den klagenden Nachbarn störenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
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