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Eine Tierschutzorganisation, die so genannte "Tierrettungsfahrten" von Südeuropa nach Deutschland durchführt, dabei aber die Tiere nicht ordnungsgemäß versorgt, sondern ohne Wasser und Futter über Tage in einem überladenen Kleinlaster transportiert, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Wird die Tierschutzorganisation bei ihrem Vorhaben gestoppt mit der Folge, dass die Tiere vorübergehend in einer Tierherberge untergebracht und versorgt werden, hat die Tierschutzorganisation hierfür die Kosten zu tragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine
Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, die veterinärrechtlichen Anordnungen seien durch das Tierschutzgesetz gedeckt. Daher sei auch der
Die Klägerin vermochte das Gericht auch nicht mit der Erklärung zu überzeugen, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
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Dokument-Nr. 13752
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