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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Die Klägerin ist eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, die Schadensersatzansprüche ihrer Mandanten gegenüber der Beigeladen, der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), geltend macht.
Mit Schreiben vom 05.02.2008 beantragte die Klägerin gegenüber der Beklagten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen. Dem von der Klägerin begehrten Informationszugang stehe bereits entgegen, dass ein Teil der einschlägigen Akten zum die Hypo Real Estate betreffenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München abgegeben worden seien und daher der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. g) des Informationsfreiheitsgesetzes eingreife. Im Übrigen stehe dem Anliegen der Klägerin der Einwand des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands entgegen, da der einschlägige Aktenbestand ca. 10.000 Seiten umfasse.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/09 des VG Frankfurt vom 17.06.2009
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Dokument-Nr. 8018
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