kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Entfernung von Tattoos in Form einer Laserbehandlung darf seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr von Heilpraktikern, sondern nur noch von Ärzten, vorgenommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf1 entschieden und den Eilantrag eines Unternehmens abgelehnt, das entsprechende Behandlungen vorerst weiter anbieten wollte.
Nach der seit dem 31. Dezember 2020 geltenden Vorschrift des § 5 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) dürfe die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die
Über Mitarbeiter dieser Qualifikation verfüge die Antragstellerin nicht. Sie habe keinen Anspruch darauf, die entsprechenden Behandlungen weiterhin durch die von ihr bislang hierzu eingesetzten
Zwar könne die Antragstellerin ihre beabsichtigte berufliche Betätigung nur weiterführen, wenn sie den nun geltenden Fachkundeanforderungen genügendes Personal einstelle. Dass approbierte Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung sicherlich höhere Gehaltsvorstellungen an die Antragstellerin herantragen würden als die bislang in diesem Bereich von ihr eingesetzten
Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Verordnungsgeber zeitlich weite Übergangsregelungen geschaffen habe. Die bereits am 29. November 2018 erlassene Vorschrift sei erst gut zwei Jahre später, am 31. Dezember 2020, in Kraft getreten. Der Antragstellerin und der gesamten Branche sei damit hinreichend Zeit geblieben, sich auf die Änderung der Rechtslage einzustellen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Duesseldorf_7-L-266520_Keine-Laser-Tattooentfernung-durch-Heilpraktiker~N29988
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29988
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.