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Der Arztvorbehalt für die gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up ist angesichts der damit verbunden Gesundheitsrisiken rechtmäßig und verhältnismäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Schluss des Jahres 2020 darf gemäß § 5 Abs. 2 NiSV unter anderem die
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der
Es sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts auch nicht ausreichend, dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31472
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