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Wird ein radikal-religiöser Fahrlehrer wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so kann dies den sofortigen Widerruf der Fahrlehrererlaubnis gemäß § 8 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) rechtfertigen. Denn ein religiöser Extremist gilt als unzuverlässig für den Fahrlehrerberuf im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 kündigte ein
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den
Der
Es sei ernsthaft zu befürchten, so das Verwaltungsgericht, dass der
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehe angesichts der geschilderten Gefahren ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug des Widerrufs. Das Interesse des Fahrlehrers am Behalt der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23334
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