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Die Stadt Düsseldorf ist berechtigt, den örtlichen Taxiunternehmern zu untersagen, einen Zuschlag von 2 Euro für die Zahlung per Kreditkarte zu erheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Das aus den 1930er Jahren stammende Personenbeförderungsgesetz erlaubt nicht, dass Taxifahrer und Fahrgast den Fahrpreis individuell aushandeln. Taxis zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für sie erlassen die Städte und Kreise Taxentarifordnungen mit allgemeingültigen Fahrpreisen.
Die rund 1.300 in Düsseldorf zugelassenen Taxis sind zwei Funktaxenzentralen angeschlossen. Zur kleineren, Rhein-Taxi 212121, gehören etwa 130 Fahrzeuge. Im Jahr 2011 beantragte Rhein-Taxi, in der städtischen Taxentarifordnung einen
Das Verwaltungsgericht hat dieses Verbot nun im Eilrechtsschutz vorläufig bestätigt. Zwar sei ein solcher
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 14740
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