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Für die Nutzung eines so genannten "Partybikes" auf öffentlichen Straßen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Eilantrag des Antragstellers abgelehnt, der sich gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf richtete, in der ihm mit sofortiger Wirkung die Benutzung eines sogenannten "Partybikes" auf öffentlichen Verkehrsflächen untersagt worden war.
Zur Begründung hatte sich die Stadt darauf berufen, dass dem Antragsteller die erforderliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2009
Quelle: ra-online, VG Düsseldorf
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Dokument-Nr. 8693
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