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Steht ein Anhänger quer auf der Fahrbahn, weil Dritte die Sicherungskeile entfernt haben, haftet der Eigentümer des Anhängers als Zustandsverantwortlicher für die Abschleppkosten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Januar 2020 wurde ein Pferdeanhänger abgeschleppt, weil dieser quer auf der Fahrbahn stand. An der Stelle wies die Straße ein Gefälle auf. Der Eigentümer des Anhängers wurde nachfolgend zur Zahlung der Verwaltungsgebühr für den Abschleppvorgang in Höhe von 112 EUR herangezogen. Dagegen erhob der Eigentümer Klage. Er führte an, den
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Sowohl der Abschleppvorgang als auch der Gebührenbescheid seien rechtmäßig. Unabhängig davon, ob Dritte die
Der Gebührenbescheid sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts auch nicht deshalb rechtswidrig, weil die Inanspruchnahme des Klägers nicht ausdrücklich mit seiner Verantwortlichkeit als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30678
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