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Die Dresdner Stadträte haben einen Anspruch darauf, dass ihre schriftlichen Anfragen an die Oberbürgermeisterin in der Regel binnen 14 Tagen, spätestens jedoch nach sechs Wochen beantwortet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob die Klägerin, eine Dresdner Stadträtin, da sie sich durch die
Soweit die Klägerin rügte, dass ihre schriftlichen Anfragen in 12 verhandelten Fällen nicht
Weitherin hat es darauf hingewiesen, dass solche Umstände hier nicht ersichtlich seien, die Klägerin allerdings bei einem für sie positiven Ausgang des Verfahrens möglicherweise einen «Pyrrhussieg» erziele. Denn mit der vom Gericht angenommenen strengen
Soweit die Klägerin im zweiten Verfahren eine Verletzung eigener Rechte im Zusammenhang mit dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
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Dokument-Nr. 15467
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