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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 22.08.2008
6 L 841/08 -

Keine Gefahr für öffentliche Sicherheit: Himmelslaternen dürfen gezündet werden

Kein Startverbot für Himmelslaternen im Rahmen der "Dresdner Hörspielnächte"

Im Rahmen der »2. Dresdner Hörspielnächte« dürfen in den nächsten Tagen sogenannte Himmelslaternen aus den Elbauen aufsteigen. Ein Eilantrag gegen ein von der Landeshauptstadt Dresden ausgesprochenes Verbot hatte vor dem Verwaltungsgericht Dresden Erfolg.

Eine Firma aus Leipzig hatte der Stadt die Absicht angezeigt, zwischen dem 23. und dem 31. August 2008 die aus Papier bestehenden und mit Baumwollkerzen bestückten Flugkörper allabendlich zu verkaufen. Zudem sollen jeweils etwa 35 dieser Himmelsleuchten unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften aufsteigen. Dieses Vorhaben wurde von der Landeshauptstadt unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken untersagt.

Die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts vermochten sich den städtischen Bedenken nicht anzuschließen. Von dem beabsichtigten Vorhaben gehe keine hinreichend konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Aufgrund der lokalen Umstände sowie der für die nächsten Tage zu erwartenden Wetterlage sei kein sicherer Schluss auf zu erwartende Schäden möglich. Zudem beabsichtige die Antragstellerin den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Himmelsleuchten, insbesondere den Einsatz nur bei angemessener Windstärke und Windrichtung sowie die sichere Befestigung der Kerzen. Die Kammer halte angesichts der von den Beteiligten übereinstimmend geschilderten Häufung der Verwendung von Himmelslichtern in der letzten Zeit und fehlender eindeutig belegbarer Schadensfälle die von der Stadt getroffene Gefahrenprognose für nicht tragbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 22.08.2008

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