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Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Mitveranstalterin einer Hochzeitsfeier wegen eines durch sogenannte Himmelslaternen verursachten Feuers zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind die Miteigentümer eines Yachthafens am Rhein, dessen Steganlage durch einen
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen, da sich zu der fraglichen Zeit neben den vier von der Hochzeitsgesellschaft gezündeten Laternen noch weitere
Auf die Berufung der Kläger hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil abgeändert und der Klage überwiegend stattgegeben. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Beklagte der Hochzeitsgesellschaft keine
Eine andere Beurteilung der Sache ergibt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht daraus, dass seinerzeit auch von anderen Standorten aus gezündete Laternen - andere Ursachen scheiden sicher aus - die Steganlage des Yachthafens in
Anmerkung: Die Verwendung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2015
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 21810
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