wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 15.11.2016
1 K 1768/15 -

Kein Anspruch auf Rückzahlung von Elternbeiträgen bei Kita-Streik

Schließzeiten und Schließungen von weniger als einem Monat führen nicht zur Minderung oder zum Wegfall des Elternbeitrags

Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass Streiktage in Kindertagesstätten oder Kinderhorten in Dresden grundsätzlich zu keiner Rückzahlung von Elternbeiträgen führen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Hochschullehrer und seine Frau, sind die Eltern einer Tochter, die nach der Schule einen Kinderhort der beklagten Landeshauptstadt besuchte. Hierfür erhob die Landeshauptstadt einen Kostenbeitrag von damals 66,82 Euro pro Monat, der einen Teil der tatsächlichen Betreuungskosten (bis zu 30 %) abdeckt. Im März 2014 und im April, Mai und Juni 2015 fand streikbedingt in dem Hort an einzelnen Tagen keine Betreuung statt. Die Kläger begehrten von der Stadt die Verminderung ihres Elternbeitrags in dem Umfang, in dem streikbedingt keine Betreuung erfolgte. Die Beklagte lehnte dies ab. Sie berief sich auf ihre Elternbeitragssatzung, die vorsieht, dass Schließzeiten und Schließungen von weniger als einem Monat nicht zur Minderung oder zum Wegfall des Elternbeitrags führen.

VG verneint Rechtsgrundlage für Rückgewähr von Beiträgen

Das Verwaltungsgericht Dresden wies die dagegen gerichtete Klage der Eltern ab. Für eine Rückgewähr der Beiträge gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Satzungsbestimmung, wonach Schließzeiten und Schließungen von weniger als einem Monat nicht zur Minderung oder zum Wegfall des Elternbeitrags führen, sei mit höherrangigem Recht vereinbar. Ein Anspruch auf Minderung des Elternbeitrags nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch oder den Regelungen des kommunalen Abgabenrechts im Einzelfall sei hier nicht gegeben, weil die streikbedingten Ausfälle höchstens vier Tage pro Monat betrugen. Damit liege noch keine Unverhältnismäßigkeit des Elternbeitrags vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Dresden_1-K-176815_Kein-Anspruch-auf-Rueckzahlung-von-Elternbeitraegen-bei-Kita-Streik~N23549

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23549 Dokument-Nr. 23549

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.