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Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den Eltern eines damals dreijährigen Kindes, dem von der Stadt Freital ab August 2012 kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden konnte, die Kosten der Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte in Höhe von 5.718,27 Euro erstatten muss.
Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern hatten ihr
Die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden gaben den Klägern nunmehr Recht. Nach dem Sächsischen Kita-Gesetz hätten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
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