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Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien für rechtswidrig erklärt, da dem Bewerber im Falle einer Rückführung nach Italien die konkrete Gefahr einer menschenunwürdigen Behandlung aufgrund von Obdachlosigkeit und einer mangelnden Grundversorgung drohen würde.
Der
Das Verwaltungsgericht Darmstadt führte unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem jetzigen Urteil aus, dass die Zuständigkeitsbestimmungen der sogenannten Dublin II- bzw. Dublin III-Verordnung, auf die das Bundesamt seine Entscheidung gestützt habe, dann keine Anwendung fänden, wenn der
Nach Auswertung umfangreichen Erkenntnismaterials komme das Verwaltungsgericht zu der Auffassung, dass das in
"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden."
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt/ra-online
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Dokument-Nr. 21009
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