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Die Vermietung von Wohnraum nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zur Ermittlung des Sachverhalts dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Wohnungsinhaber dies nicht gestattet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls vermietet seit dem Jahr 2015 möblierte Wohnungen insbesondere an Asylantragsteller und Flüchtlinge. Für diese Personen haben Sozialbehörden bescheinigt, dass sie die Kosten der Unterkunft von bis zu 50 Euro pro Person und Übernachtung übernehmen; in den in Streit stehenden drei Wohnungen kamen teilweise bis zu acht Personen unter. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sah dies als
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Die Nutzung der drei Wohnungen sei eine
Zudem liege eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 24292
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