wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.12.2012
VG 5 L 419.12 -

Männer können nicht für Amt der Frauenvertreterin kandidieren

Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte verstößt nicht gegen höherrangiges Recht

Für die Wahl einer Frauenvertreterin steht Männern weder das aktive noch das passive Wahlrecht zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Richter an einem Berliner Amtsgericht. Er beantragte im November 2012 bei seiner Präsidentin das aktive und passive Wahlrecht für die bevorstehende Wahl der Frauenvertreterin. Nach Ablehnung des Antrags schlugen fünf weibliche Beschäftigte des Amtsgerichts dem Wahlvorstand den Antragsteller als Kandidaten für die Wahl der Frauenvertreterin vor. In der vom Wahlvorstand ausgehängten "Bekanntmachung der Kandidatinnen" ist der Antragsteller als vorgeschlagener Kandidat für beide Ämter aufgeführt.

Wahlberechtigt und wählbar sind ausschließlich weibliche Beschäftigte einer Dienststelle

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag des Antragstellers, die für den 13. Dezember 2012 anstehende Wahl zur Frauenvertreterin vorerst auszusetzen, ab. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz seien wahlberechtigt und wählbar nur weibliche Beschäftigte einer Dienststelle. Der Antragsteller als Mann gehöre nicht zu diesem Personenkreis. Bei summarischer Prüfung verstoße diese Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte nicht gegen höherrangiges Recht. Nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen. Eine solche ausgleichende Regelung habe der Berliner Gesetzgeber mit dem Landesgleichstellungsgesetz geschaffen. Auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz könne sich der Antragsteller ebenso wenig wie auf verschiedene EU-Richtlinien gegen Diskriminierung berufen, weil auch danach eine unterschiedliche Behandlung zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten gerechtfertigt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • JuS 2013, 664Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS), Jahrgang: 2013, Seite: 664

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-5-L-41912_Maenner-koennen-nicht-fuer-Amt-der-Frauenvertreterin-kandidieren~N14848

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14848 Dokument-Nr. 14848

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.